eidesgleiche Bekräftigung
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Eid — Gelöbnis; Ehrenwort; Verpflichtung; Erklärung; Schwur; Gelübde; Bekräftigung; Bund * * * Eid [ai̮t], der; [e]s, e: in feierlicher Form [vor Gericht] abgegebene Versicherung, dass eine Aussage der Wahrheit entspricht oder ein Versprechen gehalten… … Universal-Lexikon
Meineid — Eidbruch * * * Mein|eid [ mai̮n|ai̮t], der; [e]s, e: Eid, mit dem wissentlich, vorsätzlich etwas Unwahres beschworen wird: sie hatte einen Meineid geschworen/geleistet; er wurde wegen Meineid verurteilt. * * * Mein|eid 〈m. 1〉 vorsätzlich falscher … Universal-Lexikon
Bundespräsident (Deutschland) — Standarte des Bundespräsidenten mit dem Bundesadler Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Durch das Grundgesetz ist seine Macht im politischen System des Landes beschränkt, und seine Aufgaben sind vor allem… … Deutsch Wikipedia
Falscheid — bezeichnet im deutschen Strafgesetzbuch den fahrlässig geschworenen unrichtigen Eid, im Gegensatz zum Meineid, welcher die vorsätzliche Verletzung der Eidespflicht umfasst. Der fahrlässige Falscheid ist in § 161 StGB geregelt. Die nur… … Deutsch Wikipedia
Gelöbnis — Ehrenwort; Verpflichtung; Erklärung; Schwur; Gelübde; Bekräftigung; Bund; Eid * * * Ge|löb|nis [gə lø:pnɪs], das; ses, se: feierliches, festes Versprechen: ein Gelöbnis ablegen. Syn … Universal-Lexikon