eidesgleiche Bekräftigung

eidesgleiche Bekräftigung
eidesgleiche Bekräftigung,
 
Eid.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Eid — Gelöbnis; Ehrenwort; Verpflichtung; Erklärung; Schwur; Gelübde; Bekräftigung; Bund * * * Eid [ai̮t], der; [e]s, e: in feierlicher Form [vor Gericht] abgegebene Versicherung, dass eine Aussage der Wahrheit entspricht oder ein Versprechen gehalten… …   Universal-Lexikon

  • Meineid — Eidbruch * * * Mein|eid [ mai̮n|ai̮t], der; [e]s, e: Eid, mit dem wissentlich, vorsätzlich etwas Unwahres beschworen wird: sie hatte einen Meineid geschworen/geleistet; er wurde wegen Meineid verurteilt. * * * Mein|eid 〈m. 1〉 vorsätzlich falscher …   Universal-Lexikon

  • Bundespräsident (Deutschland) — Standarte des Bundespräsidenten mit dem Bundesadler Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Durch das Grundgesetz ist seine Macht im politischen System des Landes beschränkt, und seine Aufgaben sind vor allem… …   Deutsch Wikipedia

  • Falscheid — bezeichnet im deutschen Strafgesetzbuch den fahrlässig geschworenen unrichtigen Eid, im Gegensatz zum Meineid, welcher die vorsätzliche Verletzung der Eidespflicht umfasst. Der fahrlässige Falscheid ist in § 161 StGB geregelt. Die nur… …   Deutsch Wikipedia

  • Gelöbnis — Ehrenwort; Verpflichtung; Erklärung; Schwur; Gelübde; Bekräftigung; Bund; Eid * * * Ge|löb|nis [gə lø:pnɪs], das; ses, se: feierliches, festes Versprechen: ein Gelöbnis ablegen. Syn …   Universal-Lexikon

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